Das Gauschützenmeisteramt hat sich dazu entschlossen, im Bereich des Rundenwettkampfes (Pokalrunde) der Jugend ab sofort eine Änderung in der Ausschreibung vorzunehmen. Das soll dazu beitragen, dass sich wieder mehr Mannschaften bzw. Vereine an dem RWK-Jugend beteiligen können. Aus diesem Grund haben wir einstimmig den Vorschlag des neuen RWK-Leiter Jugend entsprochen und nachstehende Änderung für die Rundenwettkampfordnung Jugend beschlossen.

Schießgemeinschaften

Für die Jugendpokalrunde werden Schießgemeinschaften von max. 2 Vereinen zugelassen, die aufgrund der geringen Anzahl ihrer Jungschützen, keine eigene Mannschaft bilden können. Die Mannschaftsbezeichnung liest sich dann z.B. folgendermaßen: Moosschützen Notzingermoos/Moosrainer Schwaig. Eine Passänderung ist nicht notwendig. Eine Schießgemeinschaft muss bei einem Wettkampf aus Schützen von beiden Vereinen bestehen.

Die Anmeldefrist wird aus diesem Grund im Jugend-RWK bis zum 31. Juli 2019 verlängert.

Solltet ihr dazu Fragen haben, so stehe ich Euch gerne zur Verfügung. Und natürlich nach Bekanntgabe (am 19. Juli 2019 bei der Siegerehrung der RWK-Runde 2018/19) auch die neuen RWK-Leiter.

Klaus Waldherr, 1. Gauschützenmeister