Aufgrund der aktuell hohen Inzidenzzahlen des Landkreises Erding sowie der umliegenden Landkreise wird die bisherige "Regelung für Fernwettkämpfe für die RWK-Saison 2020/2021 im Gau Erding" abgeändert bzw. vereinfacht. Es gelten daher ab sofort folgende Regelungen:

  1. Aufgrund der augenblicklichen Entwicklung MÜSSEN ab sofort die RWK-Wettkämpfe als Fernwettkämpfe durchgeführt oder verschoben werden. Das ganze gilt mindestens bis die 7-Tage-Inzidenz Zahlen wieder eindeutig und stabil in den grünen Bereichen ("Bayerische Corona-Ampel") liegen.
  2. Erst wenn die 7-Tages-Inzidenz wieder deutlich und stabil im grünen Bereich liegt kann ein normaler Wettkampf unter Einhaltung der jeweiligen Hygieneschutzregeln stattfinden.
  3. Die Entscheidung ob ein Wettkampf verschoben, als Fernwettkampf ausgetragen, oder aufgrund stabiler niedriger Inzidenz-Zahlen wieder als "normaler" Wettkampf stattfindet treffen die Vereine bzw. Mannschaften entsprechend ihrer lokalen Ausgangslage in eigener Verantwortung und stimmen sich mit der jeweils gegnerischen Mannschaft entsprechend ab.
  4. Wird ein Wettkampf verschoben ist der Rundenwettkampfleiter zu benachrichtigen.
  5. Der Fernwettkampf wird an dem im Terminkalender eingetragenen Schießtag geschossen.
  6. Beim Fernwettkampf fungiert bei Heim wie Gast ein Vertreter desselben Vereins als Schießleiter. Er bestätigt mit seiner Unterschrift den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettkampfs. Die frühere Regelung "…ein Vertreter eines neutralen Vereins oder des jeweils gegnerischen Vereins…" tritt hiermit außer Kraft!
  7. Das Ergebnis wird unter Angabe von Name und Passnummer der Schützen unmittelbar nach dem Wettkampf ausschließlich an den Rundenwettkampfleiter übermittelt. Der Meldung wird der unterschriebene Ergebniszettel bzw. bei elektronischen Anlagen der unterschriebene Kontrollausdruck als Foto / Scan beigefügt.
  8. Der Rundenwettkampfleiter überprüft die Ergebnisse und trägt sie in den Onlinemelder ein.

Die Regelung auch als PDF.