Gemäß der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt ab Stufe rot 2G im Schießstand. Die Vorraussetzungen für Sufe rot wurden in Bayern am 8. November 2021 erreicht. Das bedeutet, dass ab dem 9. November 2021 nur noch Genesene, Geimpfte und Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Zugang zu Sportstätten (z.B. Schießstand) erhalten dürfen.

Update am 9.11.2021
Heute wurde beschlossen, dass die Regel um minderjährige Schülerinnen und Schüler erweitert wird.