Als Schützengau wissen wir nicht, welche Vereine die staatliche Förderung bereits aktiv beantragen und wer eventuell Geld verschenkt. Da die Antragsfrist für die Vereinspauschale jeweils zum 1. März wieder näher rückt, ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt, um das Thema in unseren Vereinen anzupacken!
Niemand von uns möchte, dass wertvolle Zuschüsse für unsere Schützenheime, die Jugendarbeit oder die Übungsleiter einfach verfallen. Deshalb sollten wir das Thema jetzt gemeinsam auf die Agenda setzen.
Der Status Quo: Wo stehen unsere Vereine im Schützengau Erding?
Um zu sehen, wo wir aktuell stehen, hilft ein Blick auf die Verteilung unserer insgesamt 65 erfassten Vereine im Gau. Über 80% unserer Vereine können entweder sofort die Förderung beantragen oder mit Hilfe einer Lizenz viele Förderkriterien erfüllen. Die Zahlen zeigen ein klares Bild darüber, wo wir noch anpacken können:
- Sofort förderfähig (26 Vereine / 40,0 %): Rund zwei Fünftel unserer Vereine erfüllen bereits alle Kriterien und können ohne Umwege Fördergelder beantragen. Im Schnitt fließen hier rund 346,96 Euro pro Verein in die Kasse.
- 1/2 Lizenz notwendig (24 Vereine / 36,9 %): Bei mehr als einem Drittel fehlt oft nur ein kleiner Baustein, wie eine geteilte Lizenz. Hier winkt eine durchschnittliche Förderung von 313,05 € pro Verein nach Umsetzung der Maßnahme.
- 1 Lizenz notwendig (4 Vereine / 6,2 %): Vier Vereine benötigen eine vollwertige Trainer- oder Übungsleiterlizenz im Verein. Die Investition lohnt sich, denn hier liegt die durchschnittliche Förderung bei 355,47 € pro Verein.
- Jugendanteil erhöhen (9 Vereine / 13,8 %): Hier ist der Jugendanteil aktuell noch zu gering, um Förderungen in diesem Bereich abzurufen. Mit gezielter Jugendarbeit und Schnuppertagen lässt sich das jedoch ändern.
- Derzeit nicht förderfähig (2 Vereine / 3,1 %): Nur zwei Vereine fallen komplett durch das Raster und sind im vorgegebenen Rahmen aktuell nicht förderfähig.
Was bedeutet das konkret für deinen Verein bis zum 1. März 2027?
Damit du und dein Verein die Frist entspannt einhalten könnt, haben wir die wichtigsten Schritte für euch zusammengefasst:
- Check den aktuellen Status: Schau in eurer Vorstandschaft nach, ob ihr zu den 40 % der sofort förderfähigen Vereine gehört oder ob bei euch noch kleine Hürden (wie eine fehlende halbe Lizenz) bestehen.
- Lizenzen prüfen: Habt ihr Mitglieder mit einer gültigen Übungsleiter- oder Trainerlizenz? Diese sind oft der Schlüssel für eine attraktive Förderung von durchschnittlich über 300 Euro. Falls Lizenzen kurz vor dem Ablauf stehen, kümmert euch am besten rechtzeitig um eine Verlängerung.
- Unterlagen rechtzeitig vorbereiten: Der Antrag auf Vereinspauschale muss jedes Jahr bis spätestens zum 1. März beim zuständigen Landratsamt (in unserem Fall das Landratsamt Erding) eingereicht werden. Wartet damit nicht bis zur letzten Minute!
Hilfreiche Links und Anlaufstellen für die Antragstellung Damit bei der Einreichung nichts schiefgeht, findet ihr hier die wichtigsten offiziellen Anlaufstellen:
- Landratsamt Erding (Sportförderung): Euer direkter Ansprechpartner für die Einreichung der Vereinspauschale im Landkreis Erding. Erkundigt euch dort am besten nach den genauen lokalen Abgabefristen und Formularen.
- BLSV-Serviceportal: Der Bayerische Landes-Sportverband bietet alle Infos rund um die Richtlinien zur Vereinspauschale und Musterformulare. (blsv.de)
- BSSB (Bayerischer Sportschützenbund): Hilfreiche Tipps rund um Vereinsverwaltung und Fördermöglichkeiten im Schützenwesen. (bssb.de)
Unser Appell an euch: Sprecht das Thema in eurer nächsten Ausschusssitzung an. Lasst uns dafür sorgen, dass im März 2027 möglichst viele Vereine aus dem Schützengau Erding ihre Fördergelder erfolgreich abholen!
Habt ihr Fragen oder braucht ihr Unterstützung beim Einstieg? Tauscht euch mit befreundeten Vereinen aus oder wendet euch direkt an die zuständigen Stellen beim BLSV und Landratsamt.